Regelungsvorhaben

Berücksichtigung des Wirtschaftszweigs C18.12 beim Industriestrompreis

Angegeben von:
Bundesverband Druck und Medien e.V. (R004690) am 02.04.2026

Beschreibung:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Druckbranche bei der Einführung eines Industriestrompreises berücksichtigt wird, um die durch dauerhaft hohe Stromkosten entstandenen Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern auszugleichen und den Erhalt des Standorts Deutschland zu sichern.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2604020003 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.02.2026 an:

      • Bundesregierung

  2. SG2604020004 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.02.2026 an:

      • Bundesregierung

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