Regelungsvorhaben
Berücksichtigung des Wirtschaftszweigs C18.12 beim Industriestrompreis
Angegeben von:
Bundesverband Druck und Medien e.V. (R004690)
am
02.04.2026
Beschreibung:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Druckbranche bei der Einführung eines Industriestrompreises berücksichtigt wird, um die durch dauerhaft hohe Stromkosten entstandenen Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern auszugleichen und den Erhalt des Standorts Deutschland zu sichern.
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.02.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.02.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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