Regelungsvorhaben

Erschwerte Windparkplanung durch restriktive Haltung der Bundeswehr, § 16b Absatz 7 BImSchG

Angegeben von:
JUWI GmbH (R001496) am 31.03.2026

Beschreibung:
Forderung einer gesetzlichen Präzisierung im Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Möglichkeit nachträglicher Anlagenänderungen (§ 16b BImSchG) sollte – insbesondere bei Höhenänderungen – zwingend an eine neue Zustimmungspflicht nach § 14 LuftVG gekoppelt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/568 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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