Regelungsvorhaben
Erschwerte Windparkplanung durch restriktive Haltung der Bundeswehr, § 16b Absatz 7 BImSchG
Angegeben von:
JUWI GmbH (R001496)
am
31.03.2026
Beschreibung:
Forderung einer gesetzlichen Präzisierung im Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Möglichkeit nachträglicher Anlagenänderungen (§ 16b BImSchG) sollte – insbesondere bei Höhenänderungen – zwingend an eine neue Zustimmungspflicht nach § 14 LuftVG gekoppelt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/568 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]