Regelungsvorhaben
Umsetzung der IRRD in nationales Recht
Angegeben von:
Allianz Versicherungs-AG (R001717)
am
30.03.2026
Beschreibung:
Die EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Insurance Recovery & Resolution Directive – IRRD) ist bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen. Hierfür sind vom deutschen Gesetzgeber u.a., technische Regulierungs- und Durchführungsstandards zu erarbeiten, die u.a. Sanierungs- und Abwicklungspläne ausgestalten und die Rolle und die Befugnisse der Abwicklungsbehörde festlegen. Für die Allianz ist von besonderer Bedeutung: Rechtssicherheit bezüglich der Anforderungen an die Erstellung von (Gruppen-) Sanierungsplänen, EU-einheitliche Definition von "kritischen Funktionen", praxisnahe Ausgestaltung der Interventionsrechte der Behörden, proportionale und realistische Anforderungen an Abwicklungsplanung und Finanzierung, bürokratiearme Umsetzung.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 10.02.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]