Regelungsvorhaben
Die BMW Group setzt sich im Rahmen der Revision der CO2-Flottengrenzwerte-Verordnung für technologieoffene Lösungen ein.
Angegeben von:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370)
am
27.03.2026
Beschreibung:
Im Rahmen der europäischen Revision der CO2-Flottengrenzwerte-Verordnung spricht sich die BMW Group für echte Technologieoffenheit aus. Dazu gehört neben der Anpassung der Flottengrenzwerte, die Anrechnung von Grünstahl sowie klimaneutralen Kraftstoffen. Zudem setzt sich die BMW Group für die Einführung einer eigenen Fahrzeugkategorie für mit klimaneutralen Kraftstoffen betankte Fahrzeuge (Nullemissonsfahrzeuge) ein. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Utility Faktor für Plug-in Hybride nicht weiter verschärft wird. Die Einführung einer neuen Klasse für kleine Elektrofahrzeuge M1E kleiner 4,2 Meter Länge teilt den Markt in „gute und schlechte“ BEVs. Da Länge kein wirkungsvolles Kriterium ist, setzt sich die BMW Group stattdessen für ein Effizienzkriterium ein.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.02.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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