Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Praxistaugliche u. rechtssichere Regelungen bei der Bestimmung der Betriebsstättenbegründung schaffen

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 27.03.2026

Beschreibung:
Bei der Bestimmung von Betriebsstätten bei Bauausführungen/Montagen sollten bestehende Rechtsunsicherheiten abgebaut und Regelungen praxistauglicher ausgestaltet werden. Dazu sollten diese um bauhandwerkstypische Beispiele ergänzt werden. Anpassungsbedarf besteht bspw. bei der Einordnung von Überwachungstätigkeiten zur Bestimmung der 6-Monatsfrist gem. § 12 Satz 2 Nr. 8 AO. Bei der Bestimmung der 12-Monats-Frist gem. Art. 5 Abs. 3 OECD-MA sollte klargestellt werden, dass bei typischen Bau-/Montageprojekten von weniger als 12‑Monaten eine Prüfung nach Art. 5 Abs. 1 OECD‑MA nicht dazu dient, die Bau-/Montagetätigkeit regelmäßig in eine „feste Geschäftseinrichtungsbetriebsstätte“ umzudeuten, wenn die Einrichtung lediglich projektbegleitend und funktional unselbständig ist.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603260077 (PDF - 59 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.03.2026 an:

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