Regelungsvorhaben

THG-Quote ambitionierter, technologieoffen und betrugssicher ausgestalten, mit höheren Anrechnungsgrenzen für nachhaltige Biokraftstoffe.

Angegeben von:
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE (R000788) am 25.03.2026

Beschreibung:
Die Bioenergieverbände begrüßen die Weiterentwicklung der THG-Quote als RED-III-Umsetzung, fordern jedoch deutliche Nachbesserungen zur Sicherung von Technologieoffenheit und Investitionsstabilität. Zentral sind eine schnellere und höhere Anhebung des THG-Quotenpfads (17,5 % bereits 2027), die Erhöhung der Kappungsgrenze für anbaubiomassebasierte Biokraftstoffe auf 5,8 %, eine ambitioniertere Obergrenze für abfallbasierte Kraftstoffe sowie ein höherer Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe. Schlupflöcher (z. B. Schiffskraftstoffe), Diskriminierung biogenen Wasserstoffs und Wettbewerbsverzerrungen durch vorgefördertes Biomethan sollen ausgeschlossen werden. Zudem werden strengere, frühzeitige Vor-Ort-Kontrollen zur Betrugsbekämpfung gefordert.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/4083 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603250070 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

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