Regelungsvorhaben

Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei der Gerichtskommunikationshilfenverordnung berücksichtigen

Angegeben von:
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) (R003523) am 20.03.2026

Beschreibung:
Die Bedürfnisse und Anforderungen Tauber und Schwerhöriger an die Kommunikation ist individuell und situationsspezifisch. Dazu muss die GKHV ausreichend Spielraum lassen, etwa für ein Wahlrecht der Kommunikationshilfe der Betroffenen oder für gemischte Dolmetschteams, wobei Anspruch an Qualifikation/Qualität und Vergütung entsprechend berücksichtigt werden müssen.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (19)

Betroffene Bundesgesetze (9)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603200054 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.03.2026 an:

      • Bundesregierung

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