Regelungsvorhaben

Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Straftaten

Angegeben von:
Vodafone GmbH (R001732) am 20.03.2026

Beschreibung:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden Speicherpflichten (betreffend die Auswahl der Kategorien der zu speichernden Datenkategorien und Speicherdauer), keine unverhältnismäßigen Sicherheitsanforderungen oder Zugriffsrechte gegenüber den Telekommunikationsbetreibern zu statuieren.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6581 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603190038 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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