Regelungsvorhaben
Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Straftaten
Angegeben von:
Vodafone GmbH (R001732)
am
20.03.2026
Beschreibung:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden Speicherpflichten (betreffend die Auswahl der Kategorien der zu speichernden Datenkategorien und Speicherdauer), keine unverhältnismäßigen Sicherheitsanforderungen oder Zugriffsrechte gegenüber den Telekommunikationsbetreibern zu statuieren.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.12.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Cybersicherheit [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.01.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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