Regelungsvorhaben

Überarbeitung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG)

Angegeben von:
TYTAN Technologies (R007894) am 17.03.2026

Beschreibung:
Durch die Novellierung des LuftSiG (21/3252) sollen die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. TYTAN wird sich dafür einsetzen, dass in zukünftigen Änderungen des LuftSiG auch kinetische Komponenten der gesamtgesellschaftlichen Luftverteidigung zur Beseitigung von Gefahren und zur Abwehr von Straftaten gegen die Bundesrepublik genutzt werden können. Die Fähigkeit zur kinetischen Drohnenabwehr soll dabei in die Bundespolizei eingeführt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3252 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMI [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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