Regelungsvorhaben
Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Angegeben von:
Wohnen im Eigentum e.V. (R001042)
am
16.03.2026
Beschreibung:
Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Indexmiete (keine Begrenzung der Änderungen auf 3,5%). Beibehaltung der Wirksamkeit der (hilfsweisen) ordentlichen Kündigung bei Zahlungsverzug der Mietenden. Keine gesetzliche Definition der "Mietverträge zum vorübergehenden Gebrauchs" als solche mit einer Dauer von maximal 6 Monaten. Keine gesetzliche Vermutung für die Begrenzung der Höhe des Möblierungszuschlags auf 5% der Wohnungsmiete. Übergangsregelung für die Geltendmachung der Kosten des Heizungstauschs bei der Staffelmiete. Im Fall der Begrenzung der Veränderung von Indexmieterhöhungen: Bestandsschutz für bestehende Mietverträge.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6807 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang)
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2603160026 (PDF - 15 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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