Regelungsvorhaben
Zerlegung der Gewerbesteuer gemäß § 33 GewStG
Angegeben von:
HOCHTIEF PPP Solutions GmbH (R002807)
am
16.03.2026
Beschreibung:
Zerlegung der Gewerbesteuer auf Basis des § 33 Abs. 1 Satz 1 GewStG aus Billigkeit zu 10 Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 90 Prozent nach
dem Verhältnis der Stromverbräuche der jeweiligen Betriebsstätten.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]