Regelungsvorhaben

Zerlegung der Gewerbesteuer gemäß § 33 GewStG

Angegeben von:
HOCHTIEF PPP Solutions GmbH (R002807) am 16.03.2026

Beschreibung:
Zerlegung der Gewerbesteuer auf Basis des § 33 Abs. 1 Satz 1 GewStG aus Billigkeit zu 10 Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 90 Prozent nach dem Verhältnis der Stromverbräuche der jeweiligen Betriebsstätten.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern