Regelungsvorhaben
Transparenzrichtlinie zu ÖPP
Angegeben von:
Bundesverband Public Private Partnerschip (BPPP) e.V. (R007320)
am
16.03.2026
Beschreibung:
Der Bundesverband PPP e.V. steht für Offenheit, Transparenz und Chancengleichheit! Diese
muss allerdings für alle Beschaffungsformern gleichermaßen gelten. Wir fordern daher,
den Geltungsbereich der Transparenzinitiative auf alle relevanten Beschaffungsmaß-
nahmen für öffentliche Infrastruktur, ggf. ab einer bestimmten Volumengrenze, auszuweiten;
oder mindestens, dass bei der Darstellung von PLAN-IST-Abweichungen bei ÖPP-Projekten erkennbar
sein muss, welche Abweichungen unabhängig von der Beschaffungsform eingetreten
wären, dies gilt besonders für etwaig ausgewiesene Quoten; die wesentlichen Ergebnisse von Eignungstests und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Projekte, ggf. ab einer bestimmten Volumengrenze, zu veröffentlichen, die nicht in eine ÖPP-Umsetzung geführt haben.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]