Regelungsvorhaben
Klarstellung der Pfandpflicht-Ausnahme für Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen
Angegeben von:
Klosterquell Hofer GmbH (R007890)
am
16.03.2026
Beschreibung:
Mit dem Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll § 36 Absatz 4 Nummer 5 um eine Legaldefinition für „Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen“ ergänzt werden, um diese klar von pfandpflichtigen PET-Einwegflaschen abzugrenzen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Definition stellt auf aus Schlauch- oder Flachbeuteln mit Quer- und/oder Längsnähten hergestellte, raumbildende Packmittel ab, unabhängig von deren Standfestigkeit. Ziel ist, ökologisch vorteilhafte, materialeffiziente Schlauchbeutel weiterhin von der Pfandpflicht auszunehmen, ohne die Ausnahme auszudehnen, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den bestehenden Recyclingkreislauf im dualen System zu stärken.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]