Regelungsvorhaben
Erhalt regionaler Kompensation & dezentraler Verwaltung von Ersatzgeldern im Infrastruktur-Zukunfts-Gesetz (IZG), insb. Änderung von § 15 BNatSchG-E.
Angegeben von:
green account (R007889)
am
14.03.2026
Beschreibung:
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG), im Dezember 2025 vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) vorgelegt, fungiert als „Bauturbo“ für die deutsche Infrastruktur.
Wesentliche Inhalte:
Priorisierung: Projekte für Schiene, Fernstraßen und Brücken werden rechtlich als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft, was sie in Abwägungsverfahren priorisiert.
Beschleunigung: Wegfall doppelter Prüfschritte (z. B. Raumverträglichkeitsprüfung) und Vereinfachungen bei der UVP für Schienenelektrifizierungen.
Digitalisierung: Komplette Umstellung der Planfeststellung auf digitale Prozesse („Digital Only“).
Das Gesetz soll jahrelange Verzögerungen beenden und die Modernisierung der Verkehrsnetze durch deutlich verkürzte Genehmigungswege massiv beschleunigen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 17.12.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle RV hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]