Regelungsvorhaben

Erhalt regionaler Kompensation & dezentraler Verwaltung von Ersatzgeldern im Infrastruktur-Zukunfts-Gesetz (IZG), insb. Änderung von § 15 BNatSchG-E.

Angegeben von:
green account (R007889) am 14.03.2026

Beschreibung:
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG), im Dezember 2025 vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) vorgelegt, fungiert als „Bauturbo“ für die deutsche Infrastruktur. Wesentliche Inhalte: Priorisierung: Projekte für Schiene, Fernstraßen und Brücken werden rechtlich als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft, was sie in Abwägungsverfahren priorisiert. Beschleunigung: Wegfall doppelter Prüfschritte (z. B. Raumverträglichkeitsprüfung) und Vereinfachungen bei der UVP für Schienenelektrifizierungen. Digitalisierung: Komplette Umstellung der Planfeststellung auf digitale Prozesse („Digital Only“). Das Gesetz soll jahrelange Verzögerungen beenden und die Modernisierung der Verkehrsnetze durch deutlich verkürzte Genehmigungswege massiv beschleunigen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 17.12.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (7)

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