Regelungsvorhaben
Strompreiskompensation (SPK): Deutsche Herkunftsnachweise von Auflage "Gekoppelte Lieferung" befreien
Angegeben von:
RWE (R001655)
am
12.03.2026
Beschreibung:
Die SPK basiert auf den EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen im Emissionshandel, die im Dezember 2025 überarbeitet wurden. Bis Juni 2026 muss die deutsche SPK entsprechend angepasst werden. RWE setzt sich dafür ein, die „gekoppelte Lieferung“ für Grünstrom-Herkunftsnachweise aus Deutschland abzuschaffen. Dadurch würden deutsche Herkunftsnachweise anderen europäischen HKN gleichgestellt, die Nachfrage nach erneuerbarem Strom in Deutschland steigen und Marktverzerrungen abgebaut.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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