Regelungsvorhaben

Keine Ausweitung der Erlaubnis zur Durchführung der vorgeschriebenen Untersuchungen des Sehvermögens bei Berufskraftfahrern auf Augenoptiker

Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 10.03.2026

Beschreibung:
Keine Ausweitung der Erlaubnis zur Durchführung der gemäß § 12 Abs. 6 FeV vorgeschriebenen Untersuchungen des Sehvermögens bei Berufskraftfahrern auf Augenoptiker.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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