Regelungsvorhaben
Regulatorischer Rahmen und Sorgfaltspflichten von Online-Diensten zur Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern
Angegeben von:
International Justice Mission Deutschland e. V. (R005362)
am
06.03.2026
Beschreibung:
Die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 34–36) verpflichtet zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung – auch im digitalen Raum. Online-Dienste müssen daher verpflichtet werden, Risiken zu mindern, gegen strafbare Inhalte vorzugehen und wirksam zur Bekämpfung sexueller Ausbeutung beizutragen. Kinderschutz darf nicht von Freiwilligkeit abhängen, sondern braucht klare und durchsetzbare gesetzliche Vorgaben - national wie international.
In diesem Zusammenhang begleiten wir den Digital Services Act (DSA), die EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (2022/0155(COD)) sowie weiter nationale Debatten und regulatorische Vorschläge für Kinderschutz im digitalen Raum.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3125 (Vorgang) [alle RV hierzu]
a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jeanne Dillschneider, Dr. Konstantin von Notz, Denise Loop, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/2045 - zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern - KOM(2022) 209 endg.; Ratsdok. 9068/22; SEK(2022) 209 endg.; SWD(2022) 209 endg.; 2022/0155 (COD); SWD(2022) 210 endg. - hier: Stellungnahme gegenüber ... -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/2470 (Vorgang) [alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 16. Mai bis 3. Juni 2022)
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Internetpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Opferschutz [alle RV hierzu]