Regelungsvorhaben
Recht auf Vergessenwerden
Angegeben von:
Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (R000811)
am
05.03.2026
Beschreibung:
Die Umsetzung von RTBF-Regeln ("Right to be forgotten"), also der Forderung, dass Versicherer bei der Prämienberechnung keine länger zurückliegenden, erfolgreich behandelten Krebserkrankungen berücksichtigen dürfen, soll im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht erfolgen. Ein Vergessen von Vorerkrankungen ist aber nur begrenzt möglich, weil es die Solidarität der Versichertengemeinschaft und letztlich die Risikoausgleichsmechanismen des Versicherungsmarktes überfordern könnte. Daher wird die DAV das Thema fachlich begleiten, um sicherzustellen, dass Festlegungen möglichst evidenzbasiert getroffen werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
- Unfallversicherung [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]