Regelungsvorhaben
Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
Angegeben von:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. (R001964)
am
04.03.2026
Beschreibung:
Der aktuelle Entwurf schlägt vor, Elektrokleinstfahrzeuge künftig in die straßenverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung einzubeziehen. Für motorisierte Krankenfahrstühle und langsam fahrende Nutzfahrzeuge soll hingegen die bisherige Regelung fortbestehen. Der Entwurf steht zudem im größeren Zusammenhang der Bemühungen, die Ziele der UN‑Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, welches eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bis zum Jahr 2030 vorsieht.
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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