Regelungsvorhaben
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quotengesetz)
Angegeben von:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. (R002822)
am
02.03.2026
Beschreibung:
- Anpassung der THG-Gesamtquote in 2027
- Anhebung der Obergrenze für anbaubiomassebasierte Biokraftstoffe
- Ausgestaltung der RFNBO-Unterquote
- in der Schifffahrt eingesetzte erneuerbare Kraftstoffe sollen nicht auf die THG-Quote
angerechnet werden
- Zugang für behördliche Kontrollen bereits für 2026 vorschreiben
- Anhebung der Obergrenze für die Anrechenbarkeit abfallbasierter Biokraftstoffe
- keine Erweiterung des Rohstoffpools für co-HVO auf Rohstoffe des Anhangs IX Teil B
- biogenen Wasserstoff zur Nutzung/Anrechnung in Mineralölraffinerien zulassen
- Doppelförderung ausschließen
- Änderung der 10. BImSchV zur Flexibilisierung der Schutzsortenregelung von Kraftstoffen
- zügiger Abschluss des Gesetzgebungsprozesses
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4083 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.02.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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