Regelungsvorhaben
CLP-Verordnung
Angegeben von:
Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (R000496)
am
02.03.2026
Beschreibung:
Ziel des IKW ist es, dass die Kennzeichnung gemäß der CLP-Verordnung sachgerecht, möglichst knapp und für Privatpersonen hilfreich und verständlich ist. Die CLP-Änderungsverordnung (EU) 2024/2865, die durch den Chemikalien-Omnibus geändert werden soll, wird ohne Änderung bei vielen Wasch- und Reinigungsmittel zur ungerechtfertigten Kennzeichnung mit dem Ätzend-Piktogramm führen, was für den Verbraucherschutz kontraproduktiv ist, da die Warnwirkung des Piktogramms auf tatsächlich ätzend wirkenden Produkten dadurch verringert wird.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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