Regelungsvorhaben

Realisierung der regulatorischen Rahmenbedingungen für bidirektionales Laden

Angegeben von:
The Mobility House Energy GmbH (R007849) am 19.02.2026

Beschreibung:
Wir setzen uns für einen geeigneten regulatorischen Rahmen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden und dezentralen Flexibilitäten ein. Strom, der aus dem öffentlichen Netz bezogen und lediglich zwischengespeichert wird, um ihn später wieder einzuspeisen, darf nicht als Endverbrauch behandelt werden. Erforderlich sind Befreiungen von Stromsteuer, Netzentgelten und Konzessionsabgabe. Zudem braucht es praktikable Messkonzepte zur Unterscheidung von Fahr- und Speicherstrom sowie eine stärkere Einbindung auch kleiner Flexibilitäten, etwa E-Fahrzeugen, in einen marktbasierten Redispatch.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (10)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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