Regelungsvorhaben
Zugang zu effektiven Einzelfallüberprüfungen beim Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte
Angegeben von:
International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH (R006442)
am
18.02.2026
Beschreibung:
Während der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiäre Schutzberechtigte soll es weiterhin effektiven Zugang zur Überprüfung von grund- und menschenrechtlich begründeten Familiennachzugsansprüchen in Einzelfällen geben. Personen mit subsidiären Schutz sollen Zugang zu einem Antragsverfahren haben, das transparent und rechtssicher ausgestaltet ist. Die Kriterien für humanitär oder völkerrechtlich begründete Einzelfallvisa nach §22 AufenthG müssen für den Familiennachzug an die Anforderungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 8 EMRK und Art. 6 GG angepasst werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf die zumutbare Dauer von unfreiwilligen Familientrennungen.
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]