Regelungsvorhaben

Ersatz-Papierbescheinigung - Übermittlung im elektronischen Verfahren

Angegeben von:
Unternehmer Baden-Württemberg e.V. (R002362) am 16.02.2026

Beschreibung:
Bei fehlender Übermittlung im elektronischen Verfahren muss Ersatz-Papierbescheinigung vorgelegt werden. Durch eine Ergänzung des Entgeltfortzahlungsgesetzes sollte für Fälle einer fehlenden Übermittlung im elektronischen Verfahren Klarheit geschaffen werden, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Vorlage einer Ersatz-Papierbescheinigung verlangen kann.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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