Regelungsvorhaben
Ersatz-Papierbescheinigung - Übermittlung im elektronischen Verfahren
Angegeben von:
Unternehmer Baden-Württemberg e.V. (R002362)
am
16.02.2026
Beschreibung:
Bei fehlender Übermittlung im elektronischen Verfahren muss Ersatz-Papierbescheinigung vorgelegt werden.
Durch eine Ergänzung des Entgeltfortzahlungsgesetzes sollte für Fälle einer fehlenden Übermittlung im elektronischen Verfahren Klarheit geschaffen werden, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Vorlage einer Ersatz-Papierbescheinigung verlangen kann.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]