Regelungsvorhaben

Verbot von Konversionstherapien für Erwachsene

Angegeben von:
VLSP* Fachverband für queere Menschen in der Psychologie e.V. (R005909) am 14.02.2026

Beschreibung:
Der Europarat verweist darauf, dass "Konversionspraktiken" keine wissenschaftliche Grundlage hätten und Betroffenen erheblich schaden würden. Die Menschen würden beispielsweise unter Depressionen und Angststörungen leiden. Die Maßnahmen könnten beispielsweise psychologische Beratung, spirituelle und religiöse Rituale oder verbalen, körperlichen und sexuellen Missbrauch umfassen. Die Abgeordneten kritisieren, dass die Praktiken in Mitgliedstaaten des Europarats weiterhin vorkämen, häufig verdeckt. In Deutschland sind "Konversionsbehandlungen" an Kindern und Jugendlichen seit 2020 verboten. An Erwachsenen sind Maßnahmen unter bestimmten Umständen erlaubt. Die EU-Kommission in Brüssel prüft derzeit eine Initiative von EU-Bürgerinnen und -Bürgern für ein Verbot der Maßnahmen in der EU.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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