Regelungsvorhaben

Wir fordern ein Verbot von Einweg E-Zigaretten.

Angegeben von:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683) am 13.02.2026

Beschreibung:
Wir fordern dieses Verbot für das ElektroG, alternativ fordern wir es auch Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) und das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). Anknüpfungspunkte für eine schnelle und wirksame Verbotsregelung würde eine Ergänzung der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) in Anlage 2 bieten. Nach der EU-Richtlinie 2014/40/EU über die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen haben EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit das Inverkehrbringen einer bestimmten Kategorie von Tabakerzeugnissen (z.B. Einweg-E-Zigaretten) national zu verbieten, wenn das Verbot dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dient. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie 2014/40/EU durch die TabakerzV und das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) umgesetzt.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2602130007 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 29.01.2026 an:

      • Bundesregierung

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