Regelungsvorhaben

Gesetzliche Verankerung von Open-House-Verträgen als Regelform der Krankenkassenausschreibungen bei Biosimilars

Angegeben von:
Amgen GmbH (R001236) am 12.02.2026

Beschreibung:
Die Amgen GmbH setzt sich seit der Einführung der automatischen Substitution biologischer Arzneimittel in Apotheken für die gesetzliche Verankerung von Open-House-Verträgen als Regelform der Krankenkassenausschreibungen für Biosimilars ein. Damit würden alle politische Anforderungen an eine Regelung für Krankenkassenausschreibungen erfüllt: höhere Einsparungen für die Krankenkassen, Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Erhalt des Biotechnologiestandortes Deutschland. Ohne gesetzliche Festlegung droht eine Entwicklung analog zum Generikamarkt mit zunehmender Anbieterreduktion und steigender Lieferengpassanfälligkeit. Aufgrund der komplexen und investitionsintensiven biotechnologischen Herstellung sind stabile und planbare Marktbedingungen im Biosimilarbereich besonders wichtig

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/6871 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512020020 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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