Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Informationspflichten bei loser Ware

Angegeben von:
Lidl Stiftung & Co. KG (R001726) am 12.02.2026

Beschreibung:
Informationspflichten bei loser Ware: Regelungen zur Angabe von Allergenen (§ 4 LMIDV) und Zusatzstoffen wie Oberflächenbehandlungsmitteln (§ 5 LMZDV) beim Verkauf ohne Umhüllung oder bei loser Abgabe.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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