Regelungsvorhaben

Informationspflichten bei loser Ware

Angegeben von:
Lidl Stiftung & Co. KG (R001726) am 12.02.2026

Beschreibung:
Informationspflichten bei loser Ware: Regelungen zur Angabe von Allergenen (§ 4 LMIDV) und Zusatzstoffen wie Oberflächenbehandlungsmitteln (§ 5 LMZDV) beim Verkauf ohne Umhüllung oder bei loser Abgabe.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern