Regelungsvorhaben
Informationspflichten bei loser Ware
Angegeben von:
Lidl Stiftung & Co. KG (R001726)
am
12.02.2026
Beschreibung:
Informationspflichten bei loser Ware: Regelungen zur Angabe von Allergenen (§ 4 LMIDV) und Zusatzstoffen wie Oberflächenbehandlungsmitteln (§ 5 LMZDV) beim Verkauf ohne Umhüllung oder bei loser Abgabe.
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]