Regelungsvorhaben
Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie
Angegeben von:
NetApp Deutschland GmbH (R007832)
am
10.02.2026
Beschreibung:
Das Bundesministerium des Innern kann gegenüber Betreibern Kritischer Infrastrukturen den Einsatz kritischer Komponenten eines Herstellers im Benehmen mit weiteren Ressorts untersagen oder entsprechende Anordnungen erlassen, sofern der Einsatz voraussichtlich die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. NetApp spricht sich in diesem Zusammenhang für die Festlegung klarer Kriterien zur Bewertung der Vertrauenswürdigkeit von Anbietern aus, insbesondere im Hinblick auf Governance-Strukturen, Risikomanagement sowie unternehmerische Transparenz.
- Cybersicherheit [alle RV hierzu]