Regelungsvorhaben

Mitführung von Dateien statt Papierkopien auf LKW zur Erfüllung von Mitführungspflichten (Digitalisierung)

Angegeben von:
Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) e.V. (R000642) am 10.02.2026

Beschreibung:
Die Mitführungspflicht nach § 13 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) erlaubt die Mitführung elektronischer Kopien des Entsorgungsfachbetriebezertifikats (z.B. auf Notebooks, Tablets). Dies entlastete Unternehmen von der zuvor erforderlichen jährlichen Verteilung unzähliger Papierkopien mit bis zu 250 Seiten Umfang auf den LKW. Selbst bei elektronisch erfolgter Anzeige des „Sammeln und Beförderns“ müssen aber gemäß § 13 (1) AbfAEV bußgeldbewehrt dennoch Papierausdrucke/ Papierkopien der behördlich bestätigten Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG auf den LKW mitgeführt werden. Es soll generell die elektronische Mitführung erforderlicher Dokumente als Dateien auf den LKW ermöglicht werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 36/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und zur Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMUKN): Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2602110007 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.02.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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