Regelungsvorhaben
Novellierung der Wärmelieferverordnung
Angegeben von:
Mainova AG (R002450)
am
09.02.2026
Beschreibung:
Ziel ist es, durch Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) eine grundsätzliche Regelung zur Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter zu erreichen. Dabei soll die durch ein Zusammenspiel des § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit der WärmeLV geltende sogenannte Warmmietenneutralität (Kostenneutralität") angepasst werden, so dass eine Umstellung des Heizungssystems von Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferungen keine wirtschaftliche Benachteiligung mehr im Vergleich zum Umstieg auf eine andere Art der Eigenversorgung - insbesondere in Mietswohngebäuden - bedeutet.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.02.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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