Regelungsvorhaben

Einsatz für eine bessere Berücksichtigung der Belange der bayerischen Krankenhäuser in der Notfallreform

Angegeben von:
Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. (R001123) am 05.02.2026

Beschreibung:
Die BKG setzt sich dafür ein, dass die Belange der bayerischen Krankenhäuser in der geplanten Notfallreform besser berücksichtigt werden, so ist u.a. die Finanzierung und Vorhaltung der ambulanten Notfallversorgung sachgerecht anzupassen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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