Regelungsvorhaben

Mindestpersonalausstattung für vollstationäre Pflegeinrichtungen weiterhin in Landesrahmenverträge verankern und Zielwertfortschreibung aus 2024

Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086) am 05.02.2026

Beschreibung:
Die BAGFW begrüßt grundsätzlich die Intention, bundeseinheitliche Zielwerte für die Mindestpersonalausstattung als Richtschnur vorzugeben und damit perspektivisch eine bundeseinheitliche Umsetzung und den Personalaufwuchs zu fördern. Die Schwierigkeit bei der Bestimmung bundeseinheitlicher Zielwerte besteht weiterhin bei der angemessenen Berücksichtigung aller Bundesländer, da sowohl die Ausgestaltung in den Landesrahmenverträgen als auch die Arbeitsmarktsituation, sowie die Ausbildungsbedingungen im Bereich der qualifizierten Pflegeassistenzkräfte sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen, dass die Mindestpersonalausstattung weiterhin in den Landesrahmenverträgen verankert bleibt und die Fortschreibung der Zielwerte aus 2024.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2601290004 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 17.12.2025 an:

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