Regelungsvorhaben
Finanzierung der Suchtberatung sichern
Angegeben von:
Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. (R002233)
am
04.02.2026
Beschreibung:
Suchtberatung muss eine verbindliche und gesetzlich gesicherte Leistung sein und ihre Ausstattung muss
von der Finanzlage der jeweiligen Kommune oder des Bundeslandes unabhängig sein.
Es müssen verbindliche Strukturen für das Angebot der Suchtberatung geschaffen werden. Die Leistungserbringung der Suchthilfe muss durch eine verlässliche Finanzierungsgrundlage gesichert sein.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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