Regelungsvorhaben
Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026
Angegeben von:
Westfalen Weser Energie (R006513)
am
04.02.2026
Beschreibung:
Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Übertragungsnetzbetreibern im Jahr 2026 einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zu gewähren. Dieser Zuschuss soll die Netzentgelte für Letztverbraucher im Jahr 2026 senken und somit die Stromkosten für private Haushalte und Unternehmen reduzieren. Der Zuschuss wird durch Mittel des Klima- und Transformationsfonds finanziert und gesetzlich verankert durch den neuen § 24c in das Energiewirtschaftsgesetz. Die Entlastung der Stromverbraucher ist eine der Maßnahmen des Koalitionsausschusses zur Stärkung der Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2754 (Vorgang) [alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1863, 21/2472, 21/2669 Nr. 27 - Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
- Energienetze [alle RV hierzu]