Regelungsvorhaben
Klarstellung der Umsatzsteuerfreiheit bei Entgelten für eine Wahlleistung Unterkunft
Angegeben von:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (R001591)
am
03.02.2026
Beschreibung:
Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie die damit eng verbundenen Umsätze der öffentlichen Krankenhäuser sind von der Umsatzsteuer befreit. Seit jeher umfasst die Umsatzsteuerfreiheit die damit eng verbundenen Umsätze der wahlärztlichen Leistungen sowie der Entgelte für Unterkunftswahlleistungen. Gleichwohl besteht in der Praxis immer wieder Unsicherheit zur Umsetzung dieses Grundsatzes. Zur grundsätzlichen Klärung dieser Frage wird ein direkter Austausch mit dem Bundesministerium der Finanzen angeregt.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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