Regelungsvorhaben

Steuerrechtsschulden für Betroffene von Menschenhandel

Angegeben von:
KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (R000384) am 03.02.2026

Beschreibung:
Die Beratungspraxis zeigt, dass Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution nicht nur psychische und physische Folgen durch ihre Ausbeutungssituation erleiden, sondern auch mit gravierenden finanziellen Konsequenzen konfrontiert werden. So erlassen Finanzbehörden Steuerbescheide, in welchem die Ausübung der Zwangsprostitution als selbstständige Tätigkeit gewertet wird, und leiten Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Die Steuerbarkeit der Einnahmen aus einer zwangsweisen Betätigung sind rechtlich mindestens zweifelhaft. Der Regelungsansatz besteht darin, Betroffenen von Menschenhandel weitreichende Unschuldsvermutungen für Verfahrensrechte im Besteuerungsverfahren zu gewähren, wenn sie ihre Zwangslage nachweisen können.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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