Regelungsvorhaben

Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (EU) 2019/633

Angegeben von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479) am 30.01.2026

Beschreibung:
Der Anwendungsbereich der UTP-Richtlinie ist auf Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro und auf die Vertragsbeziehungen zwischen landwirtschaftlichen Erzeugern bzw. ihren Genossenschaften und ihren unmittelbaren Abnehmern zu beschränken und anschließend vollständig zu harmonisieren. Der Katalog generell verbotener Klauseln darf nicht erweitert werden. Insbesondere ist auch aus rechtssystematischen und -staatlichen Gründen auf die Einführung einer Generalklausel zu verzichten. Es darf weder zur pauschalen Einführung eines Verbots des Einkaufs unter Produktionskosten kommen noch dürfen Mindestpreise vorgegeben werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2601290005 (PDF - 19 Seiten)

    Adressatenkreis:

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