Regelungsvorhaben
Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (EU) 2019/633
Angegeben von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479)
am
30.01.2026
Beschreibung:
Der Anwendungsbereich der UTP-Richtlinie ist auf Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro und auf die Vertragsbeziehungen zwischen landwirtschaftlichen Erzeugern bzw. ihren Genossenschaften und ihren unmittelbaren Abnehmern zu beschränken und anschließend vollständig zu harmonisieren.
Der Katalog generell verbotener Klauseln darf nicht erweitert werden. Insbesondere ist auch aus rechtssystematischen und -staatlichen Gründen auf die Einführung einer Generalklausel zu verzichten.
Es darf weder zur pauschalen Einführung eines Verbots des Einkaufs unter Produktionskosten kommen noch dürfen Mindestpreise vorgegeben werden.
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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SG2601290005 (PDF - 19 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.01.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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