Regelungsvorhaben

Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren

Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793) am 29.01.2026

Beschreibung:
Mit der IP-Adressspeicherung wird den Ermittlern ein dringend notwendiges Werkzeug an die Hand gegeben, um die Strafverfolgung u.a. in den Deliktsbereichen Cybercrime, sexueller Kindesmissbrauch sowie Kinder- und Jugendpornographie zu verbessern. Die vorgesehene Speicherpflicht von drei Monaten wird den Bedürfnissen der Praxis gerecht und ist maßvoll ausgestaltet. Die Aussagekraft der zu speichernden Daten ist auf das für die Strafverfolgung zwingend Notwendige begrenzt.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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