Regelungsvorhaben

Die Novelle der Biomasseverordnung (BiomasseV) ist aus unsere Sicht unzureichend und sollte nachgebessert werden.

Angegeben von:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683) am 23.01.2026

Beschreibung:
Wir halten die BiomasseV für nachbesserungswürdig. Unter anderem sollte die Frischholzverbrennung gestrichen werden bis die LULUCF-Ziele eingehalten werden können. Wir kritisieren außerdem die fehlgeleitete Förderung über das EEG. Das EEG ist nicht der geeignete Ort zur Förderung von Holzheizkraftwerken.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung Datum des Referentenentwurfs: 24.11.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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