Regelungsvorhaben
Die Novelle der Biomasseverordnung (BiomasseV) ist aus unsere Sicht unzureichend und sollte nachgebessert werden.
Angegeben von:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683)
am
23.01.2026
Beschreibung:
Wir halten die BiomasseV für nachbesserungswürdig. Unter anderem sollte die Frischholzverbrennung gestrichen werden bis die LULUCF-Ziele eingehalten werden können. Wir kritisieren außerdem die fehlgeleitete Förderung über das EEG. Das EEG ist nicht der geeignete Ort zur Förderung von Holzheizkraftwerken.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung Datum des Referentenentwurfs: 24.11.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]