Regelungsvorhaben

Änderung der Anrechenbarkeit von gefälschten Nachhaltigkeitsnachweisen auf die THG-Quote

Angegeben von:
Anew Climate Europe GmbH (R007742) am 20.01.2026

Beschreibung:
Die aktuelle Fassung des § 17 der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen ermöglicht es, selbst gefälschte Nachhaltigkeitsnachweise auf die THG-Quote anzurechnen, solange dem Käufer keine Kenntnis nachgewiesen werden kann. Das begünstigt Betrug und führt dazu dass auch nach Bestätigung eines Betrugsverdacht Marktverzerrungen bestehen bleiben. Wir fordern daher eine Anpassung der Verordnung.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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