Regelungsvorhaben
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793)
am
20.01.2026
Beschreibung:
Der Einsatz von narkotisierenden Substanzen („K.-o.-Tropfen“) zur Begehung von Sexual- und Raubstraftaten birgt erhebliche Risiken für Leib und Leben der Betroffenen und weist einen erhöhten Unrechtsgehalt auf, dem mit einer Mindeststrafandrohung von fünf Jahren Freiheitsstrafe angemessen Rechnung getragen wird.
Allein die beabsichtigte Strafverschärfung vermag den Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten indes nicht zu verbessern. Denn erhöhte Strafandrohungen allein entfalten erfahrungsgemäß wenig Abschreckungswirkung.
Der rechtspolitische Schwerpunkt sollte vielmehr auf der Stärkung der sachlichen wie personellen Ausstattung der Justiz liegen.
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.11.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]