Regelungsvorhaben

Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen

Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793) am 20.01.2026

Beschreibung:
Der Einsatz von narkotisierenden Substanzen („K.-o.-Tropfen“) zur Begehung von Sexual- und Raubstraftaten birgt erhebliche Risiken für Leib und Leben der Betroffenen und weist einen erhöhten Unrechtsgehalt auf, dem mit einer Mindeststrafandrohung von fünf Jahren Freiheitsstrafe angemessen Rechnung getragen wird. Allein die beabsichtigte Strafverschärfung vermag den Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten indes nicht zu verbessern. Denn erhöhte Strafandrohungen allein entfalten erfahrungsgemäß wenig Abschreckungswirkung. Der rechtspolitische Schwerpunkt sollte vielmehr auf der Stärkung der sachlichen wie personellen Ausstattung der Justiz liegen.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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