Regelungsvorhaben
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz
Angegeben von:
Helmholtz KLIMA (R007586)
am
14.01.2026
Beschreibung:
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung wird gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz innerhalb der ersten zwölf Monate der Legislaturperiode beschlossen und dient der Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2030 und 2040 sowie der Erfüllung europäischer Verpflichtungen. Begleitend zur laufenden Erarbeitung beteiligt das BMUKN Länder, Kommunen, Verbände und wissenschaftliche Akteure. Ziel der Interessenvertretung ist es, evidenzbasierte Forschung der Helmholtz-Zentren in den Prozess einzubringen, um verbleibende Emissionslücken durch einen konsistenten Policy-Mix zu schließen, insbesondere durch den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, wirksame Maßnahmen in Verkehr und Gebäuden, die Stärkung natürlicher Senken sowie klare Zuständigkeiten und ein wirksames Monitoring zur Steuerung.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Fischerei/Aquakultur [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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SG2601140006 (PDF - 37 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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