Regelungsvorhaben

Begriff der Verbandmittel definieren.

Angegeben von:
BSN medical GmbH (R002630) am 13.01.2026

Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben ist in der Begründung zum Artikel 14 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege angekündigt. Dort heißt es: "In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll im Anschluss der Begriff „Verbandmittel“ so definiert werden, dass langfristig eine Versorgung mit notwendigen Verbandmitteln und Wundbehandlungsprodukten sichergestellt ist." Dieses angekündigte Regelungsvorhaben soll aktiv begleitet werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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