Regelungsvorhaben
Begriff der Verbandmittel definieren.
Angegeben von:
BSN medical GmbH (R002630)
am
13.01.2026
Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben ist in der Begründung zum Artikel 14 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege angekündigt. Dort heißt es: "In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll im Anschluss der Begriff „Verbandmittel“ so definiert werden, dass langfristig eine Versorgung mit notwendigen Verbandmitteln und Wundbehandlungsprodukten sichergestellt ist." Dieses angekündigte Regelungsvorhaben soll aktiv begleitet werden.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Pflege [alle RV hierzu]