Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Telemedizin in der Blutspende

Angegeben von:
Deutsches Rotes Kreuz e.V. (R001476) am 13.01.2026

Beschreibung:
Der Einsatz der Telemedizin bei der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie verhindert aber die Umsetzung, weil sie eine Arzt-Anwesenheit bei der Venenpunktion voraussetzt.Telemedizin wird bereits intensiv im Rettungswesen und im ärztl. Bereitschaftsdienst eingesetzt. Sie wird bei der Blutspende in vielen Ländern praktiziert. Das Alter der Spende-Ärzte erfordert zwingend die Option der Telemedizin zur Sicherung der Blutversorgung.Venenpunktion durch nicht-ärztliches Personal ist zulässig und in vielen Bereichen Realität.Die meisten Fragen bei der Blutspende können mit einem Arzt telemedizinisch problemlos gelöst werden. Spende-Zwischenfälle treten äußerst selten auf und können durch medizinisch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal kontrolliert werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende Datum des Referentenentwurfs: 25.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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