Regelungsvorhaben

Klarstellung § 39 g Abs. 6 EEG

Angegeben von:
IIP Neon GmbH, ein Unternehmen der DAH Group (R007641) am 08.01.2026

Beschreibung:
Zwischen § 39 g Abs. 6 Satz 1 EEG und Satz 2 dieser Norm besteht ein Regelungswiderspruch. Ziel ist es, eine Klarstellung durch den Gesetzgeber zu erreichen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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