Regelungsvorhaben
Klarstellung § 39 g Abs. 6 EEG
Angegeben von:
IIP Neon GmbH, ein Unternehmen der DAH Group (R007641)
am
08.01.2026
Beschreibung:
Zwischen § 39 g Abs. 6 Satz 1 EEG und Satz 2 dieser Norm besteht ein Regelungswiderspruch. Ziel ist es, eine Klarstellung durch den Gesetzgeber zu erreichen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]