Regelungsvorhaben
Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Angegeben von:
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) (R001876)
am
08.01.2026
Beschreibung:
Das Lieferkettengesetz verpflichtet große Unternehmen, menschenrechtl. und umweltbez. Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten umzusetzen und darüber nachvollz. Rechenschaft abzulegen. Die geplante Streichung der Berichtspflicht und Begrenzung von Sanktionen auf „schwere Verstöße“ würden Transparenz und Durchsetzung spürbar schwächen und Rechtsunsicherheit erhöhen. Der BDKJ fordert den Erhalt der Berichtspflichten, damit das Bundesamt f. Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine standardisierte Prüfbasis hat und Öffentlichkeit sowie Betroffene nachvollziehen können, ob Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen. Die Einschränkung auf Sanktionen bei „schweren Verstößen“ muss gesetzlich eindeutig und messbar definiert werden, damit die Regelung zu keinem faktischen Vollzugsstopp führt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2474 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]
- Entwicklungspolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]