Regelungsvorhaben

Ausreichende Mittelausstattung für den Einzelplan 23 im Haushalt 2026 (Entwicklungsfinanzierung)

Angegeben von:
Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V. (EZE) (R001206) am 08.01.2026

Beschreibung:
Im Zuge der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2026 setzt sich die EZE in Gesprächen dafür ein, dass die Entwicklungszusammenarbeit mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet wird. Dabei muss sich die Bundesregierung an ihrem Versprechen auf der FfD4 in Sevillia orientieren, 0,7 Prozent des BNE für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zur Verfügung und davon 0,2 Prozent für die LDCs. Hierfür sind Mittelaufwüchse in den Einzelplänen 05,23 und 15 (Titel für Globale Gesundheit) unerlässlich. Zudem setzt sich die EZE in diesem Rahmen für eine angemessene Ausstattung des Titels 896 04 -023 ein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/600 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2601080006 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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